Über den ADFC Kiel

Wir sind DIE Lobby für die Radfahrenden unserer Region

  • Wir vertreten die Interessen von über 600 Mitgliederinnen und Mitgliedern aus Kiel und Umgebung, die alle eines wollen: eine konsequente Förderung des Fahrradverkehrs in der Region.
  • Wir engagieren uns für sichere Radinfrastruktur und ein besseres Miteinander im Straßenverkehr.
  • Wir organisieren Fahrradtouren, u.a. auch die Neubürgerradtouren der Stadt Kiel
  • Wir sind konsequent parteilich, wenn es um die Interessen Rad fahrender Menschen geht - aber überparteilich in der Zusammenarbeit mit Parteien und Interessengruppen.

 

Wir sind Teil des ADFC Schleswig-Holstein und damit des ADFC Deutschlands

  • Wir repräsentieren den ADFC in Kiel und der näheren Umgebung.
  • In der Region arbeiten wir mit anderen Kreisverbänden zusammen.
  • Wir bieten im Großraum Kiel für Mitglieder*innen und Nichtmitglieder*innen Touren an.

 

Wir engagieren uns ehrenamtlich, weil uns die Sache am Herzen liegt

  • Der ADFC vor Ort lebt von den Ideen und der Tatkraft seiner Mitglieder. Alle können mitmachen.
  • Weitere Informationen zu unseren Grundsätzen und unserer Organisation findest du in unserer Satzung.

 

Wir wollen mehr Platz fürs Rad schaffen, auf den Straßen genauso wie in den Köpfen. Du kannst dazu beitragen und unser Engagement unterstützen: Werde Mitglied oder spende!

Termine

Aktuelles

Neubürger*innentouren

Zum Kennenlernen der Stadt und Ihrer Radwege bietet
die Stadt Kiel in Zusammenarbeit mit den Kieler Wegen und
dem ADFC vier verschiedene Radtouren an, bei denen Sie
kompetent vom ADFC durch die Stadt geführt werden.
Die ca. 20 Kilometer werden im langsamen Tempo gefahren.
Die Teilnahme ist kostenlos. Auch interessierte Kielerinnen
und Kieler sind herzlich willkommen.
Die Neubürger*innen-Radtouren finden immer donnerstags statt.

Treffpunkt:

jeweils 17.45 Uhr vor dem Umsteiger
am Hauptbahnhof,
Sophienblatt 29, 24114 Kiel.
Die Teilnehmerzahl ist auf
15 Personen begrenzt.

Termine:

25.04.Tour Nordwest
16.05.Tour Ost
20.06.Tour Südwest
18.07.Tour Nordwest
22.08.Tour Südwest
19.09.Tour Ost

Anmeldung erforderlich unter:
umsteiger@kiel.de

zusätzliche Informationen, weitere Tourenvorschläge sowie Flyer finden Sie hier:

https://kiel.de/de/kultur_freizeit/kiel_erkunden/radtouren/index.php#neubuerger

Mehr Platz fürs Rad Sprühschablone

Urteil der Verwaltungsgerichts Hannover zu Anforderungen an Fahrradstraßen

Das Verwaltungsgericht Hannover musste sich im August 2021 aufgrund der Klage eines Anwohners mit der Zulässigkeit der Anordnung einer Fahrradstraße in Braunschweig befassen. Das Gericht beurteilte die Ausweisung der Kleestraße in Hannover als Fahrradstraße tatsächlich als unzulässig, da die Mindestanforderungen an Fahrradstraßen in diesem Fall nicht eingehalten waren. In der ausführlichen Urteilsbegründung wurde unter anderem bemängelt, dass im Bereich der ausgewiesenen Parkplätze die Mindestbreite für Fahrradstraßen nicht eingehalten wurde. 

Als Reaktion auf das Urteil hat die Stadt Hannover jedoch nicht die Fahrradstraße aufgehoben, sondern die vom Gericht bemängelten Einschränkungen, die eine Anerkennung als Fahrradstraße unmöglich machten,  beseitigt. In erster Linie handelte es sich hierbei um die Parkplätze, die die Fahrbahnbreite dermaßen einschränkten, dass eine Begegnung von Rad- und Autoverkehr nicht mehr möglich war.

Diese Situation lässt sich vielerorts in Deutschland, auch in Kiel, wiederfinden. Man darf gespannt sein, wie die Verwaltungen auf dieses Urteil reagieren. Näheres zu diesem Urteil und den Folgen in dem betroffenen Einzelfall: https://www.fahrradstadt-braunschweig.de/2022/02/02/fahrradstrassen-urteil-als-argumentationshilfe-wo-fahrradstrasse-drauf-steht-muss-auch-fahrradstrasse-drin-sein/

Die ausführliche Urteilsbegründung findet sich hier:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE220020639&psml=bsndprod.psml&max=true

ACHTUNG: Geänderter Ort für den Stammtisch!

Da die Pupille leider bis auf weiteres geschlossen hat, testen wir uns zur Zeit durch die Vielfalt der Kieler Lokalitäten.

Ab Mittwoch, 08.03. 19:30 treffen wir uns in Jacks Kitchen, Westring 399
24118 Kiel

MS Düsternbrook

Besondere Mobilität in Kiel: Die Schwentinefähre

Seit Juni 2021 ist nicht nur mit der MS Düsternbrook eine zweite Fähre auf der Schwentinelinie zwischen der Reventloubrücke am Westufer und den Stationen Dietrichsdorf (FH) und Wellingdorf (Geomar) unterwegs. Gleichzeitig wurde auch der Fahrplan verdichtet, so dass die Fähren jetzt in den Stoßzeiten im 15-Minuten-Takt verkehren. Der Fahrpreis wurde auf 1 € pro Person für Erwachsene und 0,50 € für Kinder gesenkt. Bereits seit Juli 2020 läuft der Modellversuch, dass die Fahrradmitnahme auf den Schiffen der Schwentinelinie kostenlos ist.

Ein großartiges Angebot nicht nur für Besucher*innen von FH und Geomar, sondern für alle, die vom Ostufer in die City pendeln müssen. Auch wenn die Fahrzeit je nach genauem Zielort nicht unbedingt kürzer ist, als wenn man die Förde umradelt, so ist die Fähre auf jeden Fall eine angenehme Abwechslung zur Werftstraße.

In den Stoßzeiten wird die Fährverbindung wirklich gut genutzt, außerhalb der Stoßzeiten könnten gern noch mehr Pendler*innen die Fähren nutzen. Die leisen Zweifel, die einen beschleichen, ob es ökologisch sinnvoll ist, für 1-2 Personen den Diesel der alten MS Schwentine laufen zu lassen, würden dann vergehen. Ab Ende Juni 2022 soll übrigens auch die MS Schwentine durch eine vollelektrische Fähre ersetzt werden. Näheres dazu findet sich auf https://www.sfk-kiel.de/de/index.php.

Aktiv mitarbeiten

Der ADFC lebt durch die Mitarbeit seiner aktiven Mitglieder.

Information und Koordination unserer ehrenamtlichen Arbeit findet vor allem bei regelmäßigen Gesprächskreisen statt:

Radler*innen-Stammtisch:
2. Mittwoch im Monat, ab 19:30 Uhr
Ort: ab 08.03.2023 treffen wir uns in Jacks Kitchen, Westring 399, 24118 Kiel

Aktiventreffen/Verkehrspolitische Arbeitsgruppe:
1. Donnerstag im Monat, 18:00 Uhr
Ort: ADFC Geschäftsstelle, Herzog-Friedrich-Str. 65, 24103 Kiel

 

 

ADFC vor Ort

Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.

Publikationen

Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.

ADFC bei Fridays For Future in Berlin am 22.10.2021

Essay: Warum Radfahren politisch ist!

„Ich interessiere mich nicht für Politik, ich möchte einfach Fahrradfahren!“ – diesen Satz hört Franz Fischer, FÖJler beim ADFC Schleswig-Holstein, immer wieder in Gesprächen mit Radfahrenden. Doch für ihn ist klar: Radfahren ist politisch!

Radwelt-Ausgabe 1.2024

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Hier finden sich die Themen der Radwelt Ausgabe 1.2024. Alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Der Teaser zeigt das Cover des ADFC-Jahresberichts 2022.

ADFC-Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht informieren der Bundesvorstand des ADFC sowie die Bundesgeschäftsstelle über die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. der vergangenen zwölf Monate.

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2023 und 2024

Deutschland per Rad entdecken

Der Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ zeigt auf 64 Seiten wie vielfältig Deutschland für Radreisende ist. Der ADFC stellt eine Auswahl der schönsten Routen Deutschlands vor und gibt Tipps zur Radreiseplanung.

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

Das ADFC-Booklet „So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr“ gibt einen Überblick über die verkehrspolitische Arbeit des ADFC. Sie zeigt unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs und bewertet sie.

Radurlaub 2021 - bietet viele pauschale Radreisen

Radurlaub

Vielfältig, erholsam und spannend: Im Radurlaub stellt der ADFC pauschale Radreiseideen von professionellen Radreiseveranstaltern vor. ADFC-Mitgliedern erhalten bei vielen Reisen einen 25-Euro-Rabatt bei der Buchung.

Publikation Verkehrspolitisches Programm

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

Kontakt

ADFC Kiel

  • kiel[at]adfc-sh.de

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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